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Die Spekulationssteuer umgehen bei Immobilien

Die Spekulationssteuer und wie Sie sie umgehen

Die Spekulationssteuer bei Immobilien fällt immer dann an, wenn private Immobilien veräußert werden. Die stetig steigenden Immobilienpreise können Immobilienbesitzer leicht dazu verführen ihre einst günstig erstandene Immobilie nicht einfach zu vermieten, sondern mit einem hohen Gewinn zu verkaufen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn leicht geraten private Hausverkäufer in eine Steuerfalle. Der Staat will an dem Gewinn durch Immobiliengeschäfte mitverdienen. Jedoch gibt es Ausnahmen, die Sie als Immobilienbesitzer kennen sollten, um so die Spekulationssteuer zu umgehen.

Was ist die Spekulationssteuer?

Laut gesetzlicher Verordnung sind alle privaten Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich steuerpflichtig. Wer eine Immobilienanschaffung tätigt, also den vollen Kaufpreis der Immobilie aufbringt, und diese später wieder veräußern möchte, muss in den meisten Fällen eine Spekulationssteuer Spekulationssteuer bezahlen. Fällig wird die

also, wenn:

  • Eine Immobilie, die vom Eigentümer nicht selbst genutzt wurde, innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wiederverkauft wird.
  • Eine geerbte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbe gewinnbringend verkauft wird.
  • Eine nur teilweise genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wiederverkauft wird.
 

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Die Spekulationssteuer und ihre Ausnahmen

Sie können die Spekulationssteuer jedoch auch umgehen. Wichtig hierfür ist es, die Fristen zu kennen, innerhalb deren eine Steuerpflicht besteht. Dies ist nach  einem Besitz von mindestens zehn Jahren der Fall, außerdem kann die Steuer durch Eigennutzung außer Kraft gesetzt werden. Die  Spekulationssteuer

entfällt also, wenn

  • Sie die Immobilie nach einer Frist von zehn Jahren ab dem Kauf wiederverkaufen
  • Sie die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst genutzt haben und diese dann verkaufen

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Eine Spekulationssteuer wird nicht nur auf Immobilien, sondern auch auf andere wertvolle Gegenstände, wie Münzen oder Aktien, erhoben. Dadurch soll verhindert werden, dass der Markt bei Schwankungen durch die Spekulation mit wertvollen Gegenständen aus dem Gleichgewicht gerät. Die Spekulationssteuer bezieht sich also nur auf den erwirtschafteten Gewinn. In der Regel wird auf den erzielten Verkaufsgewinn durch Immobilien ein Steuersatz von 40 Prozent erhoben. Um den Gewinn korrekt zu berechnen, ist es wichtig zuvor alle Verkaufskosten, wie Maklergebühren, Notarkosten, Renovierungskosten oder eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank vom Gewinn abzuziehen. Je nach Ihrer persönlichen Steuerklasse kann der Steuersatz leicht abweichen.

Unbebautes Grundstück verkaufen – Fällt Spekulationssteuer an?

Grundstücke sind von der Spekulationssteuer nicht ausgeschlossen. Auch hier fällt sie an, wenn der Verkauf des Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf erfolgt. Im Gegensatz zu Immobilien kann diese Frist durch Selbstnutzung nicht verkürzt werden. Der Gesetzgeber möchte ausdrücklich Immobilien, die zu Wohnzwecken angeschafft wurden, steuerlich begünstigen. Da ein unbebautes Grundstück nicht bewohnbar ist, kann die Spekulationssteuer hier nur mit einem Verkauf nach der 10-Jahres-Grenze umgangen werden. Bei der Höhe der Spekulationssteuer wird zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Für unbebaute Grundstücke kann sich die Höhe des Steuersatzes je nach Höhe des Verkaufserlös und sonstigen Einkünften des Verkäufers unterscheiden.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH