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Haus noch vor der Scheidung überschreiben – das müssen Sie wissen

Haus noch vor der Scheidung überschreiben – das müssen Sie wissen

Das Unausweichliche ist eingetreten. Sie lassen sich scheiden. Der Entschluss ist gefasst. Jetzt gilt es die gemeinsamen Besitztümer aufzuteilen. Wo viele Paare der Verzweiflung nahe sind und kaum mehr einen klaren Gedanken fassen können, versuchen andere so rational wie möglich mit dieser schwierigen Situation umzugehen. Eine frühe Einigung, wer was behalten soll, ist hierbei sehr hilfreich. Das gilt auch für kostspielige Objekte, wie eine Immobilie. Möchten Sie Ihr gemeinsames Haus weder verkaufen noch vermieten, bleibt noch die Möglichkeit, dass einer der Partner die Immobilie alleine unterhält. Das gemeinsame Haus schon vor der rechtskräftigen Scheidung an den anderen zu überschreiben ist hier vor allem organisatorisch sehr hilfreich.

Gar nicht mal so einfach – Worauf ist zu achten?

Die Überschreibung einer Immobilie ist im Grunde weder schwer noch sonderlich aufwendig. In Verbindung mit einer bevorstehenden Scheidung muss jedoch einiges beachtet werden. Scheidungsfolgen, wie Unterhaltszahlungen und Zugewinnausgleich müssen vor der Überschreibung berechnet werden. Im Folgenden haben wir für Sie einige Punkte zusammengetragen, die vor einer Immobilienübertragung zu berücksichtigen sind.

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Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Wie viel kostet das Haus?

Bevor die Immobilie überschrieben wird, ist es sinnvoll, die laufenden Kosten der Immobilie zu ermitteln. Eine Immobilie ist im Unterhalt durchaus teuer. Der neue Besitzer sollte sich darüber im Klaren sein, was es bedeutet, die Immobilienkosten mit fortan nur noch einem Gehalt decken zu können.

Abbezahlt oder nicht? Prüfen Sie den Kreditvertrag

Für den Fall, dass der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt wurde, ist es ratsam den Kreditvertrag zu prüfen. Grundsätzlich gilt, dass der, der den Kreditvertrag unterzeichnet hat, auch für die Tilgung des Kredits haftet. Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, kann er auf den künftigen Immobilienbesitzer übertragen werden.

Beachten Sie bitte auch, dass die Bank über die Übertragung der Immobilie informiert werden und zustimmen muss.

Vergessen Sie die Unterhaltszahlung nicht

Egal ob Kinder- oder Ehegattenunterhalt. Vor der Immobilienüberschreibung ist in jedem Fall zu klären, wer an wen nach der Scheidung Unterhalt auszahlen muss. Der Wohnvorteil, der für den künftig alleinigen Bewohner der ehemals gemeinsamen Immobilie, entsteht, wird demjenigen als Einkommen angerechnet. Das bedeutet, dass der Unterhalt somit höher ausfallen kann.

Berechnen Sie den Zugewinnausgleich

Noch vor der Immobilienübertragung ist der Zugewinnausgleich zu berechnen. Hier wird die Ausgleichzahlung festgelegt, die ein Partner bei der Scheidung an den anderen zu bezahlen hat. Trifft es den zukünftig alleinigen Immobilienbesitzer, kann dies ihn oder sie in eine ungünstige finanzielle Lage bringen. Muss für die Ausgleichszahlung ein weiteres Darlehn aufgenommen werden, ist es wichtig im Übertragungsvertrag eine Finanzierungsvollmacht des anderen Partners zu hinterlegen. Liegt keine solche Vollmacht vor, ist es nicht möglich eine Grundschuld an dem Miteigentumsanteil aufzunehmen. 

Was gehört zum Haus dazu?

Überlegen Sie, was alles zu der Immobilie gehört. Wege und Stellplätze sind ebenfalls Teil der Immobilie und müssen demnach mit übertragen werden. Auch ist es sinnvoll zu klären, welche Einrichtungsgegenstände in der Immobilie verbleiben sollen. Hierzu zählen vor allem Einbauküchen, aber auch Schränke und andere schwerfällige Gegenstände.

Berücksichtigen Sie Ihre Finanzen

Die Übertragung einer Immobilie auf einen Besitzer allein, kann für den Betroffenen schnell zu einem Minusgeschäft werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits vor dem Abschluss eines Übertragungsvertrages die oben genannten Punkte zu klären. Von einem Zugewinnausgleichs- oder Unterhaltsverzichts als Gegenleistung für die Übertragung der Immobilie ist grundsätzlich abzuraten. Eine solche Abmachung kann eine Einkommensbelastung verursachen. Besser ist es, sich vor Vertragsabschluss die eigenen finanziellen Verhältnisse klar zu machen. Wichtig ist hier auch die Zukunft. Können noch mehr Kosten auf Sie zukommen? Bereits die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts von einem Familienmitglied kann bei knapper Kalkulation zu großen finanziellen Sorgen führen. Ein solches Szenario ist durch eine gründliche Planung gut zu vermeiden. So steht Ihrer Immobilienübertagung nichts mehr im Wege.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

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Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH