logo_brumani_np
Scheidung: Mann will Haus verkaufen, Frau nicht. Was tun?

Scheidung: Mann will Haus verkaufen, Frau nicht. Was tun?

Eine Scheidung birgt viel Konfliktpotential. Besonders wenn das Ehepaar eine gemeinsame Immobilie besessen hat, können die Meinungen darüber, was nach der Scheidung damit passieren soll, auseinander gehen. Wenn ein Ehepartner das Haus behalten möchte, der andere aber lieber verkaufen will, kann die ohnehin schon schwere Zeit nach einer Scheidung noch schlimmer werden.

Welche Optionen Sie in einer solchen Situation haben und wie Sie am besten vorgehen sollten, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Kann mein Ehepartner das Haus ohne meine Einwilligung verkaufen?

Nein. Ehepartner, die in Trennung leben, haben beide zu gleichen Teilen Anspruch auf die gemeinsame Immobilie. Ein Verkauf kann also nur mit einer Zustimmung von beiden Seiten erfolgen. Wenn beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen sind, kann nach Ablauf des Trennungsjahres jedoch die Einwilligung zum Verkauf gerichtlich eingefordert werden.

Um den Verkauf gegen den Willen des anderen durchzusetzen gibt jedoch auch während der Trennungszeit eine Möglichkeit.

Verkauf erzwingen – mit der Teilungsversteigerung

Der Hausverkauf kann auch erzwungen werden. Dazu muss beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Bei dieser Art der Zwangsversteigerung wird das unteilbare Vermögen der Immobilie durch einen Verkauf in Geld umgewandelt. Dieses kann wiederum problemlos aufgeteilt werden.

Sollte einer der Beteiligten nicht einverstanden sein mit der Teilungsversteigerung, kann dieser einen Einspruch einlegen. Dieser wird jedoch nur gewährt, wenn der Einspruchsteller driftige Gründe gegen einen schnellen Verkauf vorbringt. Wenn der Einspruch bewilligt wird, kann damit in den meisten Fällen aber nur ein Aufschub des Verkaufs erzielt werden.

Die Teilungsversteigerung ist jedoch die denkbar schlechteste Lösung. Oft wird die Immobilie weit unter deren Marktwert verkauft und die Beziehung zwischen den Eigentümern verschlechtert sich zunehmend. Daher ist es besser, sich vor dem Ergreifen einer solchen Maßnahme zu einigen.

Sie benötigen Antworten von einem Immobilienexperten auf Ihre Fragen?

Pierre Bruns | Geschäftsführer Brumani Immobilien GmbH

Welche Optionen habe ich noch?

Eine Trennung ist meist eine emotional sehr belastende Zeit. Auch wenn beide Partner der Trennung zugestimmt haben, ist es für jeden von ihnen schwer. Die Pläne, die man sich für seine Zukunft ausgemalt hat, sind auf einmal passé. Mit dieser Art von Verlust geht jeder auf seine Weise um. Die gemeinsame Immobilie steht für das vergangene Leben. Manch einer möchte mit allen Mitteln daran festhalten, ein anderer würde nichts lieber tun, als den Schmerz der Vergangenheit hinter sich zu lassen, um neu anfangen zu können.

Egal wie Sie mit der Trennung umgehen, versuchen Sie zu verstehen, dass sie von Ihrem Partner auch verarbeitet werden muss. Da langanhaltende Streitereien selten zu Lösungen führen, ist es hilfreicher einen Kompromiss zu finden.

Ausziehen und Auszahlen

Wenn nur einer der beiden Eigentümer einen Verkauf der gemeinsamen Immobilie anstrebt, kann es sinnvoll sein, dass diese von dem andern übernommen wird. Wenn Sie also allein in dem ehemals gemeinsamen Haus leben möchten, können Sie sich als alleinigen Eigentümer eintragen lassen. Dazu müssen Sie Ihrem Noch-Ehepartner jedoch seinen Eigentumsanteil ausbezahlen.

Da Sie aber auch etwaige Belastungen, wie einen noch offenen Kredit mitübernehmen, sollte die Bank bei der Eigentumsübertragung miteinbezogen werden.

Für die nächste Generation: die Schenkung

Die Immobilie wurde mit dem Gedanken gekauft ein Ort für die Familie zu sein. Im besten Falle sollte sie eines Tages von den Kindern übernommen werden. Das ist auch schon vorzeitig möglich. Durch eine Schenkung können die Eigentumsrechte an die gemeinsamen Kinder übertragen werden. Bei einer Schenkung müssen jedoch auch beide Ehepartner zustimmen. Das gilt auch dann, wenn nur einer seinen Anteil verschenken möchte. Zudem muss auch eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt werden, wenn die Kinder noch minderjährig sind.

Auch hier werden nicht nur die Eigentumsrechte an die Kinder übertragen, sondern die damit verbunden Pflichten. Die Schenkung einer Immobilie kann somit schnell zu einer Belastung werden.

Das salomonische Urteil – die Realteilung

Eine Immobilie lässt sich zwar nicht in zwei Hälften teilen, aber unter dem richtigen Bedingen ist es möglich sie in zwei baulich abgeschlossene Wohneinheiten umzubauen. Mit der Realteilung können beide Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben, aber in zwei komplett getrennten Wohnungen. Jeder der Ehepartner erhält dann das Alleineigentum an der entsprechenden Wohnung. Demnach kann ein Verkauf seines Parts auch ohne die Einwilligung des Partners erfolgen.

Nicht jede Immobilie kann einfach so aufgeteilt werden. Sie muss dafür geeignet sein, aufgeteilt zu werden oder bereits aus mehreren Wohneinheiten bestehen. Auch ist ein Umbau immer mit Kosten verbunden. Wägen Sie deshalb Kosten und Nutzen bei dieser Variante gut ab.

Zwischen Verkauf und Besitz: Die Vermietung

Für den Fall, dass Sie die Immobilie nicht verkaufen möchten, aber auch nicht selbst darin leben können, bietet sich eine Vermietung an. Diese Lösung ist vor allem dann sinnvoll, wenn nach einer Verkehrswertermittlung der Verkauf unrentabel erscheint. Die Immobilie kann dann immer noch als Absicherung im Alter dienen und der Mieterlös einfach unter den Eigentümern aufgeteilt werden.

Bei einer Vermietung ist es jedoch auch in Zukunft wichtig, dass das geschiedene Paar in der Lage ist gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Ein Immobilienmakler kann Sie bei Fragen umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informieren und Sie auch bei der Auswahl der Mieter unterstützen.

Ein Schlussstrich. Wann ein Verkauf doch sinnvoll ist

Auch wenn es schwer fällt, rational gesehen ist ein Verkauf der Scheidungsimmobilie in vielen Fällen die beste Entscheidung. Eine Scheidung bedeutet oft einen großen Umbruch im Leben. Die geliebte Immobilie, das Zuhause der Familie, ist davon nicht ausgenommen. Je nachdem ob Kinder im Spiel sind und wie das Sorgerecht aufgeteilt wird, kann das einstige Zuhause schnell zu groß oder zu teuer werden. So entscheiden sich viele Ehepaare schlussendlich doch für einen Verkauf, um das Konfliktpotential zu senken und den Erlös als Startkapital für die eigene Traumimmobilie zu nutzen.

Damit ein Immobilienverkauf nach der Scheidung so konfliktfrei wie möglich ablaufen kann, sollte ein objektiver Experte hinzugezogen werden. Ein Immobilienmakler berät Sie in allen Angelegenheiten um den Hausverkauf: von der Ermittlung des Angebotspreises bis hin zum Notartermin. Er kann für Sie den besten Verkaufspreis erzielen. So wird der Hausverkauf nach der Scheidung  zu Ihrem persönlichen Neustart.

IMMOBILIENMAKLER VON BRUMANI IMMOBILIEN

Wir sind für Sie da: Bei Fragen rund um das Thema Immobilien. Melden Sie sich kostenlos bei unseren Immobilienexperten.
Steffen Schleimer
Immobilienmakler | Brumani Immobilien GmbH